Mittwoch, 2. April 2025

Aufkommensneutralität

Grundsteuer!


Bei der Aufkommensneutralität handelt es sich um eine Empfehlung des Bundes.

Das heißt: 
Städte und Gemeinde müssen sich nicht an diese Empfehlung halten. 

In Hessen zum Beispiel hatte das Land schnell klar gemacht, dass Kommunen die Grundsteuer durchaus erhöhen können, wenn der städtische Haushalt dies verlangt. 

Allerdings hat dies Grenzen: 

Steuerpflichtige dürfen nicht übermäßig belastet werden, ihre Vermögensverhältnisse dürfen nicht grundlegend beeinträchtigt werden. 

„Die Grundsteuer darf nicht zu einer Erdrosselungssteuer werden“, formulierte es das Bundesfinanzministerium. 
Den Gemeinden sind bei einer Erhöhung der Hebesätze also verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt.

Mein Senf:


Es ist ja schön, dass man hierrüber mal etwas erfährt!
Aber wie und was und wo der Pudel nun begraben wurde?!
Darüber erfährt man mal wieder überhaupt nichts!

Wieviel ist denn "NORMAL" oder in diesem Falle KEINE Erdrosselungssteuer?
Nach welchen Regeln genau dürfen Kommunen ihre Hebesätze berechnen und erhöhen.
Aus welchen Gründen detailliert?

Wenn eine Gemeinde aus fünf Ortsteilen besteht, so wie Mühltal,
müssen die im armen Nieder-Beerbach die fünf neuen Kindergärten und 
den Golfplatz für das reichere Traisa über die Grundsteuer mitfinanzieren?

JA!
Weil es ja schließlich EINE Gemeinde ist!

Und genau da bekomme ich einen Hass auf das gesamtdeutsche System!
Die Armen blechen für die Reichen!

Aber Hauptsache, 
es handelt sich um eine REVULUTION, 
wenn man nur seine Krankenkassenkarte dranhält!

Habe die Ehre & in diesem Sinne:
In Deutschland gehören mal ganz andere Dinge revolutioniert!
der Rettschy

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