WSI - Arbeiten lohnt sich
Wer arbeiten kann, soll auch arbeiten gehen!
"Ich habe keine Lust, früh morgens aufzustehen", oder "für das bisschen mehr Geld"?
Das WSI will uns nun, oder sagen wir besser, den Faulenzern unter den Bürgergeldbeziehern,
weis machen, dass sich Arbeiten doch lohnt!
Original-Text TAGESSCHAU:
Immer wieder gibt es Diskussionen über die Höhe des Bürgergelds. Oft steht dann die Behauptung im Raum, die Sozialleistung sei so üppig, dass sich ein Job nicht lohne. Eine Studie kommt zu einem anderen Schluss.
Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn haben einer neuen Studie zufolge deutlich mehr Geld zur Verfügung als Bezieher von Bürgergeld. Das gelte für Alleinstehende ebenso wie für Alleinerziehende und Paare mit Kindern, und zwar in allen Regionen Deutschlands, rechnet das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung vor.
Mit der Studie widerspricht das WSI der Behauptung, das Bürgergeld sei so hoch, dass der Anreiz zu gering entlohnter Arbeit fehle. Gerechnet wurde mit dem heutigen Mindestlohn von 12,82 Euro die Stunde. Einbezogen wurde, dass Menschen mit so geringem Lohn gegebenenfalls zusätzlich Anspruch auf Sozialleistungen wie Wohngeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag haben. Die Rechenbeispiele beziehen sich auf Arbeit in Vollzeit, was im Durchschnitt knapp 38,2 Stunden pro Woche bedeute.
Immer wieder gibt es Diskussionen über die Höhe des Bürgergelds. Oft steht dann die Behauptung im Raum, die Sozialleistung sei so üppig, dass sich ein Job nicht lohne. Eine Studie kommt zu einem anderen Schluss.
Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn haben einer neuen Studie zufolge deutlich mehr Geld zur Verfügung als Bezieher von Bürgergeld. Das gelte für Alleinstehende ebenso wie für Alleinerziehende und Paare mit Kindern, und zwar in allen Regionen Deutschlands, rechnet das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung vor.
Mit der Studie widerspricht das WSI der Behauptung, das Bürgergeld sei so hoch, dass der Anreiz zu gering entlohnter Arbeit fehle. Gerechnet wurde mit dem heutigen Mindestlohn von 12,82 Euro die Stunde. Einbezogen wurde, dass Menschen mit so geringem Lohn gegebenenfalls zusätzlich Anspruch auf Sozialleistungen wie Wohngeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag haben. Die Rechenbeispiele beziehen sich auf Arbeit in Vollzeit, was im Durchschnitt knapp 38,2 Stunden pro Woche bedeute.
Mehr als 500 Euro mehr
Gerechnet wurden drei Fallbeispiele. So kommt ein alleinstehender Mann mit Mindestlohn den Berechnungen zufolge auf 2.121,58 Euro brutto im Monat. Davon bleiben nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben 1.546 Euro, wie das WSI vorrechnet. Zusammen mit dem rechnerischen Anspruch auf 26 Euro Wohngeld ergebe sich ein verfügbares Einkommen von 1.572 Euro.
Dagegen stünden dem Mann im Bürgergeld 563 Euro Regelsatz und bei gleicher Miete 451,73 Euro für die Unterkunft zu. Zusammen wären dies 1.015 Euro - 557 Euro weniger als im Job mit Mindestlohn. Wird der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro einbezogen, bleibt den Berechnungen zufolge immer noch eine Differenz von mehr als 500 Euro.
Fall zwei ist eine alleinerziehende Frau mit einem fünfjährigen Kind. Sie käme in Vollzeit mit Mindestlohn auf netto 1.636 Euro. Mit Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld und Unterhaltsvorschuss seien es 2.532 Euro.
Beim Bürgergeld wären es laut WSI mit den beiden Regelsätzen für Mutter und Kind, dem Mehrbedarf für Alleinerziehende, Kosten der Unterkunft und Sofortzuschlag 1.783 Euro, also 749 Euro weniger.
Drittes Beispiel: Ein Ehepaar mit einem Verdiener mit Mindestlohn und zwei Kindern im Alter von fünf und 14 Jahren hätte im Bürgergeld 660 Euro weniger, haben die Experten kalkuliert.
Von einem Institut hatte ich immer erwartet, dass dort Wissenschaftler arbeiten.
Oder Professoren oder Doktoren.
Oder Professoren oder Doktoren.
Menschen mit logischer Denkweise und fachlich fundierten Erkenntnissen.
Kann man über solche hart errechnete Fakten und Zahlen, die Menschen in Schubladen sortieren?
Warum kann ein junges Paar 3300 Euro monatlich auf den Kopf klopfen und am ende vom Geld ist noch so viel Monat übrig?
Allerdings war das ein Fehler der zuständigen Ämter! Hier flossen ALG und Bürgergeld parallel.
Zurückzahlen?
Haha!
Andererseits steht man ohne Geld da,
wenn die Ämter nicht untereinander kommunizieren und gar kein Geld fließt.
Der Vermieter will seine Miete, der Energiekonzern seinen Strom bezahlt haben, und die Heizkosten müssen schließlich auch das ganze Jahr über bezahlt werden.
Der normale Arbeitnehmer muss mit seinem Lohn (oder Gehalt) für alle Kosten selbst aufkommen.
Und da gäbe es noch einige Kosten, wovon manch Arbeitnehmer träumen würde, dass diese "vom Staat" getragen würden.
Bürgergeldbezieher haben Anrecht auf Urlaub?
Bürgergeldbezieher haben Anrecht auf Restaurant- und Kinobesuch?
Bürgergeldbezieher haben Anrecht auf Restaurant- und Kinobesuch?
Bürgergeldbezieher haben Anrecht auf Zahnbehandlung?
Bürgergeldbezieher haben Anrecht auf Zuzahlung bei Ausflügen von Schulkindern?
Bürgergeldbezieher haben Anrecht auf sonstige Leistungen,
welche sich ein Arbeitnehmer erst hart ersparen muss?
Also nein liebes WSI!
So kann man nicht rechnen!
Eure Zahlen mögen stimmen, aber der menschliche Faktor bleibt komplett ausgeschlossen!
Wer sich auskennt, saugt am System, dass es dem Arbeitnehmer die Tränen in die Augen treibt!
Habe die Ehre & in diesem Sinne:
Man muss nicht Doktor oder Professor sein, um rechnen zu können!
der Rettschy
&
der böse Michel