Es gibt Dinge, die darf auch ein Arbeitgeber nicht!
Das Ausspähen von Tätigkeiten oder Daten auf dem PC eines Arbeitnehmers ist Tabu!
Trotzdem kommt es immer wieder zur gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Eine der aktuellen Fragen lautet:
Darf mein Arbeitgeber meinen Impfstatus abfragen?
Ich bin absolut dafür!
Gerade in Großraumbüros, sollte der Arbeitgeber Sorge dafür tragen,
dass die Hygienevorschriften eingehalten werden.
Sollte ein gewisser Abstand zum Tischnachbar nicht gewährleistet sein,
so muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass dann eben mal die Hälfte der Belegschaft Homeoffice macht.
Wir reden hier von Büro(s) und von nichts anderem!
In den meisten Unternehmen ist es nicht möglich.
weitere Informationen und Quellen:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen