Dienstag, 1. Oktober 2024

Hierarchie, Vermieter und "Stromklau"

Gerade die ältere Generation schwört noch extrem auf Hierarchien.

Sei es der Vorgesetzte, der Vermieter oder der Ortsvorstand.
Ärzte werden nicht umsonst als "Götter in weis", bezeichnet.
Wobei mein Vertrauen ja in die Ärzteschaft von Besuch zu Besuch schwindet.

Anderer Fall:
Vermieter kündigt einem Mieter, welcher sein Hybridfahrzeug an einer Steckdose lädt, welche sich am Haus befindet.

Ein Mieter sollte sich dessen bewusst sein:
Befindet sich am Mietshaus eine Außensteckdose, so wird diese jemandem gehören!
In der Regel sind solche Außensteckdosen an einem "Gemeinschaftszähler" angeschlossen.
Der dort aufgelaufene Zählerwert, wird zur Abrechnungsperiode auf die Mietparteien umgelegt.

Man könnte ebenso im Sommer seinen Gartenpavillon dort aufbauen und seinen Elektrogrill betreiben.

Da hört die Freundschaft schnell auf – oder das Mietverhältnis. 
So entschied ein Vermieter in Leverkusen und kündigte einem Mieter, weil der seinen Plug-in-Hybriden an einer freien Steckdose im Hof des Mehrfamilienhauses aufgeladen hatte. 

Hinzu kommt natürlich auch das Denunziantentum anderer betroffener Mieter.
Beschwerde-Mails anderer Mieter hatten den Hausbesitzer auf die unerlaubte Nutzung aufmerksam gemacht. 
Da der genutzte Strom dieser 220-Volt-Schukosteckdose auf alle Mieter gleichermaßen umgelegt wird, fühlten sich die Nachbarn geschädigt.
Recht haben die Geschädigten natürlich!

Der Vermieter bleibt uneinsichtig und verharrt auf die Mietkündigung.

Doch wie entscheidet das Gericht?

Das Gericht (AG Leverkusen 22 C 157/23) wies die Klage ab. Begründung: 
Anders als in anderen Kündigungsfällen wegen Stromdiebstahls des Mieters sei kein "erheblicher" Schaden entstanden. 
Ausgehend von den zehn eingeräumten Ladevorgängen, schätzte der Richter die Stromkosten auf insgesamt gerade mal 42 Euro.
Diese Summe sei aber zu gering, um eine Kündigung zu rechtfertigen. 

Überdies hatte der Kläger es versäumt, den Mieter vorher abzumahnen. 
Ein weiterer Grund: "Im Übrigen dient das Kündigungsrecht nicht der Bestrafung der Mieter."

Mein Urteil?!
Als Richter hätte ich die Klage des Vermieters ohnehin abgewiesen!


Wie verhält es sich denn beispielsweise mit der Fürsorgepflicht?

Hat der Vermieter, diese sich scheinbar öffentlich zugängliche Steckdose nicht zu sichern?
Das Gericht hat zwar zu Gunsten des Angeklagten entschieden, 
dennoch aber die Klage in erster Instanz zugelassen.

Haben Vermieter nicht dahingehend eine Fürsorgepflicht, Personen (Kinder) zu schützen, 
welche unbeaufsichtigt an dieser frei zugänglichen stromführenden Einrichtung hantieren könnten?

Dieser Fall wiegt weitaus schwerer als die entstandenen 42 Euro Energiekosten, welche, sagen wir mal durch sechs Mietparteien geteilt werden müssten.

Vermieter werden in vielen Fällen immer noch als etwas "BESSERES" in unseren doch gleich so veralteten hierarchischen Strukturen angesehen!

Freilich sollte man vor all seinem Handeln, sein Gehirn einschalten und nicht denken:
"Wird schon keiner merken", oder "Da ist eine Steckdose, also nutze ich sie"!

Auch vor unseren Gerichten, werden Vermieter noch immer gerne als der Vorgesetzte in der Hierarchie angesehen und behandelt.

Je größer der Vermieter (z. Bsp. Wohnungsgesellschaften) um so schlechter für den Mieter.

Diese haben in der Regel eine eigene Rechtsabteilung mit mehreren Rechtanwälten.
Anfragen an den Vermieter, bezüglich Interessen oder Mängel, verlaufen meistens im Sand.
Schimmel, Aufzug, Warmwasser, Heizungsausfall.
Es gibt sehr viele Fälle, in welchen das Gericht zu Gunsten des Vermieters entscheidet, oder
gar nicht entscheiden kann, wenn es sich bei dem Vermieter um eine Briefkastenfirma handelt.

In dem geschilderten Fall, hätte der Vermieter sogar noch eine Auflage von mir bekommen!

Nennt sich auch: 
Schutz vor unautorisiertem Zugriff!

Habe die Ehre & in diesem Sinne:
Vermieter sind auch nur Menschen und in gar keinem Fall etwas Besseres!

Klage abgewiesen.
Die Kosten trägt der Kläger!
(und nicht die Staatskasse!)

@rettschy68

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