Donnerstag, 18. Juli 2024

erste Abmahnungen!

 Ein Bericht der dpa mit freundlicher Unterstützung von Teletarif.de


Zwang zum TV-Kabel-Vertrag: Es hagelt erste Abmahnungen

Jahr­zehn­telang haben Mieter TV-Kosten über die Miet-Neben­kosten begli­chen. Damit ist seit Anfang Juli Schluss. Doch manche Mieter sollen trotzdem einfach weiter­zahlen für das Fern­seh­signal - über einen unter­gescho­benen Vertrag.

Nach dem Ende des soge­nannten Neben­kos­ten­pri­vilegs, bei dem Mieter die TV-Kosten über die 

Miet­neben­kosten zahlen mussten, sorgt ein neues Vorgehen von Vermie­tern und Fern­seh­anbie­tern für Unmut.


Die Verbrau­cher­zen­trale NRW warf dem Wohnungs­kon­zern LEG und dem Netz­betreiber NetCologne vor, Mietern Verträge unter­zuschieben und damit rechts­widrig zu handeln.
Entspre­chende Abmah­nungen seien verschickt worden.


Die beiden Firmen hätten unab­hängig vonein­ander Schreiben an Mieter geschickt, denen zufolge die Mieter auto­matisch einen Endnut­zer­ver­trag bekommen.
Nach Einschät­zung der Verbrau­cher­schützer ist aber die aktive Zustim­mung des Mieters nötig.
"Die Verbrau­cher haben nach dem Wegfall des Neben­kos­ten­pri­vilegs eigent­lich die freie Wahl für den TV-Empfang", sagt Felix Flos­bach von der Verbrau­cher­zen­trale NRW.
"Aber die beiden Anbieter versu­chen hier, den Verbrau­che­rinnen und Verbrau­chern Verträge ohne Vertrags­schluss unter­zuju­beln."


In dem Schreiben von NetCologne an seine Kunden heißt es, man wolle es den Kabel­nut­zern so einfach wie möglich machen und den bishe­rigen Kabel-TV-Vertrag in einen TV-Einzel­nut­zer­ver­trag über­führen. "Sie müssen sich also um nichts kümmern und schauen einfach ihr Lieb­lings­pro­gramm weiter - und das dauer­haft günstig." Monat­lich werden dem Brief zufolge fünf Euro fällig, was tatsäch­lich relativ günstig ist. Der Monat Juli ist gratis. Im Internet kann der Kunde sich abmelden - eine Zahlungs­pflicht besteht also im Gegen­satz zum vorigen Neben­kos­ten­modell nicht.

LEG wiederum schreibt an seine Mieter, sie könnten sich "bequem zurück­lehnen und müssen selbst keinen eigenen Vertrag abschließen". Man werde einen neuen vom Miet­ver­trag unab­hän­gigen Vertrag neben dem Miet­ver­trag einrichten. Auch hier ist eine Kündi­gung möglich. Die LEG-Wohnungen bekommen die Fern­seh­signale vom Kabel­anbieter Voda­fone. Ein Spre­cher des Düssel­dorfer Tele­kom­muni­kati­ons­unter­neh­mens sagt, dass man keine direkte Vertrags­bezie­hung zu den Mietern habe und die LEG ihren Mietern eigen­ständig die TV-Versor­gung anbiete.

Reak­tion der Firmen

Die Firmen weisen die Vorwürfe der Verbrau­cher­schützer zurück. 

Ein LEG-Spre­cher sagt, man erfülle mit dem Angebot nur miet­ver­trag­liche Verpflich­tungen. 

"Ein funk­tio­nie­render TV-Anschluss ist nach unserer Rechts­auf­fas­sung Bestand­teil der bestehenden Altmiet­ver­träge." 

Dieses Argu­ment wiederum über­zeugt Verbrau­cher­schützer Flos­bach nicht. 

"Grund­sätz­lich muss der Kabel-TV Anschluss zur Verfü­gung stehen, sofern miet­ver­trag­lich zuge­sichert", 

sagt der Rechts­anwalt, aber: "Eine aufge­zwun­gene Nutzung resul­tiert daraus nicht."

Von NetCologne heißt es, ein möglichst reibungs­loser Über­gang für die Kundinnen und Kunden sei bei der Fern­seh­ver­sor­gung wichtig. "Damit sie weiterhin wie gewohnt Kabel-TV schauen können und das Signal im ersten Schritt verfügbar bleibt, haben wir die Möglich­keit eröffnet, per konklu­denter Einwil­ligung¹ die bishe­rige Leis­tung über einen Einzel­ver­trag weiter­zunutzen." Mit konklu­denter Einwil­ligung ist gemeint, dass die Hand­lungen eines Menschen auf etwas hindeuten, was er nicht ausdrück­lich gesagt hat.

¹Eine konkludente Einwilligung liegt vor, wenn die Handlungen einer Person darauf hindeuten, dass sie mit der Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einverstanden ist, auch wenn sie dies nicht ausdrücklich gesagt hat.

Neben­kos­ten­pri­vileg ist Geschichte

Seit dem 1. Juli dürfen die Vermieter die TV-Kosten nicht mehr über die Neben­kosten der Miete abrechnen, ein entspre­chender Teil­nahme-Zwang ist wegge­fallen. Für Markt­führer Voda­fone und andere Kabel­anbieter wie Tele Columbus und NetCologne bedeutet das Gegen­wind - sie wollen so viele Kabel­nutzer wie möglich als Kunden halten. Alter­nativ­ange­bote, die ange­sichts der Zahlungs­pflicht beim Neben­kos­ten­pri­vileg bislang einen schweren Stand hatten, sind im Aufschwung - etwa Magenta TV von der Deut­schen Telekom oder Online-Dienste wie Zattoo und waipu.tv.

Wie sollten Betrof­fene sich verhalten?

Wer ein entspre­chendes Schreiben erhalten hat und mit dem Angebot nicht einver­standen ist, sollte laut der Verbrau­cher­zen­trale den Anbieter oder seinen Vermieter kontak­tieren und dem Vertrags­abschluss wider­spre­chen. Da nach Auffas­sung der Verbrau­cher­zen­trale NRW kein wirk­samer Vertrags­abschluss vorliegt, entsteht keine Zahlungs­ver­pflich­tung für Betrof­fene.


Sollte aufgrund eines noch bestehenden Last­schrift­man­dates Geld abge­bucht werden, können Betrof­fene es zurück­buchen lassen.
Die Verbrau­cher­zen­trale NRW stellt hierfür
 einen Muster­brief zur Verfü­gung.


Ob die Durchlei­tungs­gebühren im TV-Kabel recht­lich zulässig sind, wird durch die Verbrau­cher­zen­tralen geprüft und gege­benen­falls ange­griffen. Mieter sollten nicht vorschnell einen Vertrag abschließen.


Bitte nicht voreilig Tür- oder Telefongeschäfte abschließen!

Zu nichts zwingen lassen.

Die Drückerkolonnen sind darauf spezialisiert, Angst und Schrecken zu verbreiten!


Auch interessant:

So fordern Sie Ihr Recht als Verbraucher ein

(www.teletarif.de)

@rettschy68  

Keine Kommentare: